Hinweis zur Ordnung Bezirkskönigsschießen:
Das Bezirkskönigsschießen/jugendkönigsschießen wird analog der Ausschreibung zum Landeskönigsschießen durchgeführt:
Auszug aus dieser Ausschreibung:
7.3 Disziplinen
Das Landeskönigs- / Landesjugendkönigsschießen wird nach den
aktuell gültigen Regeln der Sportordnung (SpO)
des DSB durchführt.
a) im Schützenbereich wird in den Disziplinen 10 m
Luftgewehr (1.10), 10 m Luftgewehr – Auflage
(1.11), 10 m Luftpistole (2.10) oder 10 m Luftpistole – Auflage (2.11) geschossen.
Entgegen
der Regel 9.10.4 SpO darf die nichtabziehende Hand die
Auflage berühren.
b) im Jugendbereich wird in der Disziplin 10 m Luftgewehr
(1.10.) oder 10 m Luftpistole (2.10) geschossen.
c) Schützen mit körperlicher Behinderung ist die Verwendung
eines Rollstuhls/Hocker und/oder Schlinge/Federbock gemäß ihrem gültigen Hilfemittelausweis erlaubt.
d) Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Schießhose, Schießjacke,
Schießschuhe, Schießhandschuh,
Gewehrablageständer und Visierungen sind
zugelassen.
Schützenbezirk 11 Koblenz e.V. im Rheinischen Schützenbund e.V.
Geschäftstelle:
Josef Rodenbusch
Achtung:
Die Kontodaten des Bezirks 11 haben sich verändert.
Aktuelle IBAN: DE02 5776 1591 0162 1570 00